Hallo,
hier gibt's ein frisches OLG Urteil zum Fahren in der Gruppe und Unfall unter den Gruppenmitgliedern....
http://openjur.de/u/851932.html
Urteilsbegründung
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-poli…etter&vk=123442
Hallo,
hier gibt's ein frisches OLG Urteil zum Fahren in der Gruppe und Unfall unter den Gruppenmitgliedern....
http://openjur.de/u/851932.html
Urteilsbegründung
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-poli…etter&vk=123442
Oha.. also definiere feste Reihenfolge.. ? Wenn vorher abgesprochen wird, wer hinter wem fährt ?
Zitat: Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann.
Zitat: Es habe in der Gruppe keine feste Reihenfolge gegeben. Aus diesen Angaben und den Feststellungen des Sachverständigen ist für den Senat eindeutig, dass die Motorradgruppe einvernehmlich den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h hätte der Anhalteweg bei bester Bremssituation 29 Meter betragen.
Wir haben ja eigendlich immer eine feste Reihenfolge.. muss in einer festen Reihen folge der Sicherheitsabstand dann auch bei 60km/h 29m sein ??
Ist etwas verwirrend..
Der Sicherheitsabstand muss immer da sein... so will es das Gesetz...
Also feste Reihenfolge und Sicherheitsabstand einhalten....
Was mich interessiert ist folgendes: Wie bewertete das Gericht einen Unfall der beim Fahren nach den "Regel für das Fahren in der Gruppe" geschieht. Zum Beispiel beim versetzten langsamen Fahren in der Ortschaft. Muß ich mir als Leithammel von jedem Hinterherfahrer vorher einen Haftungsausschluß geben lassen? (Gerade bei Saisoneröffnung und Nikolaustour) oder reicht der Hinweis im Planungsfred?
Ich denke, wenn jeder die Aussage macht, dass es feste Regeln gibt, die im Forum nachzulesen sind, sollte der Fall klar sein.
Nur ist die Frage, wenn sich alle an die Regeln halten (gehalten haben), wie konnte dann was passieren... Wie immer wohl eine Einzelfallentscheidung...
Aber nach unserer Definition kann ja nicht von
ZitatFür den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr
vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der
alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die
Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln
kann.
die Rede sein...
Letzendlich schließen sich ja auch spontan fremde Motorradfahrer an einen an. Per Gesetz ist es dann eine Fahrt in der Gruppe, ob ich das als Vorausfahrender will oder nicht.
In diesem Fall muss man sich bei jedem fremden Mitfahrer Sorgen machen der den Sicherheitsabstand nicht einhält da der gearschte ja dann ich wäre.
Denn 1. ich kann nicht beweisen, dass mir der Hintermann reingefahren ist nachdem mein Motorrad einen Totalschaden erleidet und 2. kann man auch nicht beweisen, dass der Hintermann nicht den eingehaltenen Sicherheitsabstand gehalten hat.
Ergo... ich geb so viel Gas, dass der Hintermann immer genügend Abstand hält.
*Ironie off*
Nach 10 Tagen im mexikanischen Straßenverkehr, kann man über die Korinthen******** in deutschen Amtsstuben nur müde lächeln ;-D
Und das schlimme ist: Wir machen da auch noch mit!
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